Neuigkeiten aus dem Lande
Neuigkeiten aus dem Lande erhalten Sie von Sportvisserij Nederland (Niederländische Spache!)
Die Beträge für die Verstöße gegen das Fischereigesetz sind für das Jahr 2025 erneut gestiegen.
Nachstehend finden Sie die Liste der häufigsten Bußgelder.
- Keine schriftliche Genehmigung mit einer oder zwei Ruten: €160,-
- Keine schriftliche Genehmigung mit mehr als zwei Stangen: €370,00
- Nichtvorlage einer schriftlichen Genehmigung bei der ersten Aufforderung zur Überprüfung: € 110,00
- Nichtvorlage eines Mietvertrags bei der ersten Aufforderung zur Kontrolle: € 110,-.
- Fischen mit Fanggeräten, die die Bedingungen nicht erfüllen: € 340,-
- Fischfang mit nicht bedingungsgemäßem Fanggerät mit mehr als zwei Ruten: Der Staatsanwalt legt die Höhe der Strafe fest.
- Angeln in der Schonzeit mit verbotenen Ködern: € 110,-
- Nachtangeln an Orten, an denen dies nicht erlaubt ist: € 110,-
- Angeln in und in der Nähe eines ausgewiesenen Wehrs oder in oder in der Nähe einer ausgewiesenen Fischtreppe: € 170,-.
- Halten von Fanggeräten, während dies zu diesem Zeitpunkt verboten ist: € 110,00
- Halten von 1 oder 2 Ruten ohne Erlaubnis: € 110,00
- Das Mitführen von mehr als 2 Angeln ohne Genehmigung: €160.
- Mitführen eines anderen erlaubten Fanggeräts, wenn man nicht befugt oder berechtigt ist, in diesem Gewässer zu fischen: €340,00
- Fischen mit einem lebenden Köderfisch: €460.
- Halten von untermaßigen Fischen: Der Staatsanwalt bestimmt die Höhe der Strafe.
- Vorrätighalten von Fischen, für die eine Schonzeit gilt: Die Staatsanwaltschaft legt die Höhe der Strafe fest.